AGB´s / Campordnung


    Anmeldung, Anreise, Abmeldung, Hausrecht
  1. Die Übernachtung und der Aufenthalt auf dem Campgelände ist nur angemeldeten Personen gestattet.

  2. Termine sind vor der schriftlichen Anmeldung telefonisch unter der Nummer 0173 / 3867483 zu erfragen.

  3. Das Anmeldeformular ist wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen.


  4. Der Gesamtbetrag ist bis spätestes 10 Tage vor angemeldeter Belegung auf folgendes Konto zu überweisen:

    Nico Uhlig
    Sparkasse Vogtland
    Konto Nr.: 4 814 035 999
    BLZ: 870 580 00

    Anderenfalls behalten wir uns das Recht vor die reservierten Plätze anderweitig zu vermieten. Bei Rücktritt innerhalb von 30 Tagen vor dem Anreisetermin, werden 30 % Ausfallgebühren in Rechnung gestellt. Bei "Minderbelegung" (= Differenz zwischen vertraglich angemeldeter Personenzahl und den tatsächlich anwesenden Teilnehmern einer Belegung) werden pro Tag/Teilnehmer 30% des Einzelpreises in Rechnung gestellt. Der Restbetrag wird danach sofort wieder zurück erstattet.

  5. Kurzfristige Anmeldungen (weniger als 15 Tage vor Belegungsbeginn) können nur nach telefonischer Rücksprache erfolgen.

  6. Die Belegung der Bungalows ist am Anreisetag ab 13 Uhr möglich.

  7. Bei der Ankunft werden die Bungalows zugewiesen. Weiterhin erfolgen eine Einweisung und die Schlüsselübergabe durch die Betreiber bzw. den Campwart. Der Gruppenverantwortliche zahlt an den Campbetreiber eine Kaution in Höhe von 50,- Euro. Die Kaution ist zur Sicherung von Ansprüchen aus Schäden am Campeigentum oder unterlassener Endreinigung bestimmt.

  8. Bei Belegungsende sind das Campgelände sowie die benutzten Räumlichkeiten (z.B. Toiletten, Zentralgebäude, Küche, Bungalows) ordnungsgemäß und gereinigt zu verlassen. Bei gleichzeitiger Nutzung durch mehrere Gruppen ist die Schlussreinigung entsprechend abzustimmen und vorzunehmen. Sollte eine Schlussreinigung durch die Gruppe/Gruppen nicht erfolgen, so werden hierfür die Kosten (je nach Umfang) in Rechnung gestellt.

  9. Das Camp bzw. die Bungalows müssen am Abreisetag bis spätestens 11 Uhr an den Betreiber bzw. den Campwart übergeben werden.

  10. Die Betreiber sowie der von ihnen eingesetzte Campwart üben das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen und Aufforderungen ist unbedingt Folge zu leisten. Verstöße gegen diese Ordnung können durch sofortigen Platzverweis geahndet werden. In diesem Falle erfolgt keine Kostenrückerstattung.

  11. Des Platzes wird ebenfalls ohne Kostenrückerstattung verwiesen, wer auf dem Campgelände oder in unmittelbarer Nachbarschaft eine mit Strafe bedrohte Handlung begeht. Dies gilt auch, wenn die Handlung nicht strafrechtlich verfolgt wird.


    Ordnung im Camp
  1. In den Gebäuden des Camps sind das Rauchen und offenes Feuer (Kerzen u.ä.) untersagt.

  2. Die elektrischen Freileitungen sind nicht als Wäscheleinen zu nutzen.

  3. Auf dem Gelände und in unmittelbarer Nachbarschaft ist es untersagt, Bäume zu fällen, zu beseitigen oder zu beschädigen, Löcher oder Gräben auszuheben, sowie Fäkalien und Unrat zu vergraben. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vorschriften für den Aufenthalt im Walde zu beachten.

  4. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Absprache und der Genehmigung der Betreiber mitgebracht werden.

  5. Zur Verrichtung der Notdurft sind die Toilettenanlagen zu benutzen.

  6. Beschädigungen, wie auch die Beschriftung von Inventar, die durch Gäste verursacht werden, werden in Rechnung gestellt.

  7. Die Nachtruhe ab 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist einzuhalten.

  8. Ein Lagerfeuer darf nur mit vorheriger Genehmigung abgebrannt werden. Grillen ist im üblichen Maße erlaubt. Es ist jedoch auf andere Gäste Rücksicht zu nehmen. Weiterhin sind alle Gäste auf die Einhaltung der Sicherheit verpflichtet (insbesondere Brandschutz).

  9. Bettwäsche bzw. Schlafsäcke sind nach Möglichkeit selbst mitzubringen. Das Ausleihen von Bettwäsche ist jedoch gegen eine Gebühr von 5,50 Euro möglich.

  10. Bitte beachten Sie die Talsperrenordnung.


    Müllentsorgung , Küchennutzung, Mehrzweckraum, Sanitäranlagen
  1. Die Gäste sind auf Selbstverpflegung angewiesen. Dafür steht eine im üblichen Umfang ausgerüstete Küche zur Verfügung, welche durch alle Gäste genutzt werden kann. Eine Absprache mit anderen Gästen/Gruppen über Nutzungszeiten und -umfang ist daher geboten.

  2. Alle Anlagen sind zu schonen und stets ordentlich und sauber zu halten sowie sorgsam zu behandeln. Die Gäste haften für etwaige Beschädigungen.

  3. Der Mehrzweckraum steht ebenfalls allen Gästen zur Verfügung und kann in Absprache untereinander im üblichen Umfang genutzt werden (Frühstück, Mittag, Abendbrot). Nutzung die über das übliche Maß hinausgehen, wie z.B. für Partys u.ä., sind nur mit vorheriger Zustimmung der Betreiber bzw. des Campwarts möglich.


    Kraftfahrzeuge
  1. Das Campgelände darf zum Be- und Entladen nur nach Absprache mit dem Campwart befahren werden.

  2. Die Pkw-Stellplätze befinden sich auf einem öffentlichen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Camps (ca. 2 min. Fußweg). Pro Pkw-Stellplatz wird am Tag eine Gebühr von 1,- Euro fällig, die beim Campwart zu entrichten ist.


    Verantwortung und Haftung
  1. Jede Haftung für Personen- und Sachschäden auf dem Campgelände (Freigelände und Gebäude) wird ausgeschlossen.

  2. Die Gruppenverantwortlichen der Gäste, übernehmen insbesondere die Fürsorge und Aufsichtspflicht bei Minderjährigen.

  3. Der Leiter jeder Gruppe bestätigt mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular, dass er für alle Schäden, die während der Nutzung des Camps durch ihre Gruppe entstehen, die Haftung übernimmt.


    Gültigkeit und Salvatorische Klausel
  1. Die allgemeinen Bedingungen bzw. die Campordnung haben solange Gültigkeit, bis sie aufgrund von Änderungen, die durch die Betreiber beschlossen werden, ungültig wird.

  2. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für den Fall, dass eine Regelungslücke enthalten ist.

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